Fremde Sprachen, weite Entfernungen und unterschiedliche Rechtssysteme erschweren den Einzug von internationalen Forderungen. Wir unterstützen Mandanten im außergerichtlichen wie im gerichtlichen Mahnverfahren, machen ihre Forderungen geltend und setzen bei Zahlungsverweigerung des Schuldners auch die Zwangsvollstreckung durch. Als Kanzlei mit Spezialisierung auf internationales Wirtschaftsrecht machen wir Ihre Forderungen auch über Landesgrenzen hinweg geltend. Unsere Kooperationspartner vor Ort kennen die jeweiligen Rechtssysteme und nationalen Besonderheiten und können so für Sie das beste Ergebnis erzielen. Für ausländische Unternehmen und Privatpersonen verfolgen wir auch in Deutschland ihre ganz speziellen Anliegen über sämtliche Landesgrenzen hinweg.
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